DiReCT

„Herzlichen Glückwunsch zu dem neuen Produkt DiReCT und der Vorstellung in der ZKM. Das ist LegalTech at its best – einfach, weil nicht geredet, sondern gemacht wird!“

Prof. Dr. Jörg Risse, LL.M. (Berkeley), Partner Baker & McKenzie
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Staatliches Gerichtsverfahren

Im staatlichen Gerichtsverfahren wird ein Sachverhalt auf seine Rechtsfolgen hin überprüft. Der Entscheidungsfindungsprozess ist durch eine strikte Verfahrensordnung stark formalisiert. Die Entscheidung selbst trifft ein gesetzlich vorgegebener staatlicher Richter. Die Teilnahme am Verfahren ist faktisch erzwingbar. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Gerichtsentscheidung durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen. Für die Vollstreckung einer Entscheidung stehen staatliche Vollstreckungsorgane zur Verfügung.

Vorteile:

  • Rechtskräftige Urteile entfalten Präzedenzwirkung.
  • In manchen Staaten sehr lösungsorientierte Prozessordnung.
  • Vorhersehbarkeit des Verfahrensablaufs.
  • Möglichkeit der ersten unverbindlichen Einschätzung im frühen ersten Termin
  • Leitung der Konfliktparteien durch richterliche Hinweise durch das gesamte Verfahren
  • Möglichkeit der Einleitung eines Güterichterverfahrens/gerichtlichen Mediation ohne Zusatzkosten.

Nachteile:

  • Langwieriges und dadurch ggf. auch teures Verfahren (insbesondere im Instanzenzug).
  • Entscheidung ist rechtsbasiert; nicht justiziable Konflikte sind nicht lösbar.
  • In manchen Ländern und manchen Instanzen besteht Anwaltszwang.

Schiedsgericht

Schiedsgerichte stellen eine privat vereinbarte Gerichtsbarkeit dar. Sie entscheiden rechtswirksam und abschließend über Streitigkeiten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs. Schiedsgerichtsurteile sind sehr weitgehend auch international vollstreckbar.

Vorteile:

  • Verfahren kann vertraulich ausgestaltet werden.
  • Unabhängigkeit und Fachexpertise des Dritten (kann von den Parteien ausgewählt werden).
  • Internationale Vollstreckbarkeit aufgrund der New York-Konvention einfacher als bei Gerichtsurteilen.
  • Nur eine Instanz (lediglich schwerwiegende Verfahrensverstöße können von ordentlichen Gerichten überprüft werden).
  • Flexibilität des Verfahrensablaufs.

Nachteile:

  • Lange Dauer (2 bis 5 Jahre).
  • Hohe Kosten (Schiedsrichter, Schiedsgericht, zumeist externe Anwälte).
  • Beweisregeln nicht immer klar und vorhersehbar, vor allem international.
  • Mehrparteienstreitigkeiten schwierig zu führen.
  • Einstweiliger Rechtsschutz teilweise schwierig zu erlangen.
  • Entscheidung ist rechtsbasiert; nicht justiziable Konflikte sind im Schiedsverfahren nicht lösbar

Beschleunigtes Schiedsverfahren

Beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren sind Schiedsgerichtsverfahren, die zusätzlich Regeln zur Minimierung der Dauer der Verfahren enthalten, z.B. Festlegung maximaler Höchstdauern, Beschränkung der Anzahl und Dauer von Schriftsatzrunden, die Kürzung der Benennungsfrist von Schiedsrichtern, Festlegung eines Ablaufplanes mit vorgegebenen Zeitfenstern, Beschränkung der Anzahl von mündlichen Verhandlungen nebst Beweisaufnahmen.

Vorteile:

  • Verfahren kann vertraulich ausgestaltet werden.
  • Unabhängigkeit und Fachexpertise des Dritten (kann von den Parteien ausgewählt werden).
  • Vergleichsweise kurze Verfahrensdauer.
  • Internationale Vollstreckbarkeit aufgrund der New York-Konvention einfacher als bei Gerichtsurteilen.
  • Nur eine Instanz (lediglich schwerwiegende Verfahrensverstöße können von ordentlichen Gerichten überprüft werden).
  • Flexibilität des Verfahrensablaufs.

Nachteile:

  • Hohe Kosten (Schiedsrichter, Schiedsgericht, zumeist externe Anwälte).
  • Beschleunigungsregeln führen mitunter zu inhaltlichen Verkürzungen.
  • Beweisregeln nicht immer klar und vorhersehbar, vor allem international.
  • Mehrparteienstreitigkeiten schwierig zu führen.
  • Einstweiliger Rechtsschutz teilweise schwierig zu erlangen.
  • Entscheidung ist rechtsbasiert; nicht justiziable Konflikte sind im Schiedsverfahren nicht lösbar

"MedArb"

MedArb ist ein Verfahren, in dem zunächst eine Mediation und im Falle einer gescheiterten Einigung ein Schiedsgerichtsverfahren durchgeführt wird.

Vorteile:

  • MedArb: Keine Verzögerung bei Scheitern der Mediation.
  • ArbMed: Parteienlösung möglich; Einigungs“druck“ in der Verhandlung, da Drittentscheidung bereits feststeht
  • (Internationale) Vollstreckbarkeit.

Nachteile:

  • MedArb: Keine Offenheit der Parteien in der Mediation, da Mediator später eventuell als Schiedsrichter entscheidet.
  • ArbMed: Aufwändig und zeitintensiv, da erst Schiedsgerichtsverfahren durchlaufen werden muss; hohe Kosten

Schiedsgutachten / Expert Determination

Schiedsgutachtenverfahren sind Verfahren, bei denen die Parteien sich darauf einigen, eine zwischen ihnen streitige rechtliche oder tatsächliche Frage durch einen (oder mehrere) sachkundige, unabhängige und unparteiische Dritten beurteilen zu lassen.
Je nach Vereinbarung ist diese Beurteilung bindend, nicht bindend oder vorläufig bindend.
Erscheinungsformen sind Evaluation/Expert Opinion, Adjudication, Dispute Adjudication Boards und Schiedsgutachten/Expert Determination.

Expert Determination/Schiedsgutachten nach §§ 317 ff. BGB

Schiedsgutachten nach §§ 317 ff. BGB (nach angloamerikanischer Terminologie Expert Determination) sind Schiedsgutachtenverfahren, die zu einem bindenden Ergebnis führen.

Vorteile:

  • Klärung streitiger Sach- und Rechtsfragen.
  • Unabhängigkeit und Fachexpertise des Dritten (kann von den Parteien ausgewählt werden).
  • Vertraulichkeit kann vereinbart werden.

Nachteile:

  • Klärt zumeist nur einzelne strittige Punkte.
  • Kosten des Gutachters.

Adjudication

Adjudication ist ein Schiedsgutachtenverfahren, das nach der Vereinbarung der Parteien zu einem vorläufig bindenden Ergebnis führt.

Vorteile:

  • Relativ schnelles Verfahren.
  • Geringer Aufwand.
  • Unabhängigkeit und Fachexpertise des Dritten (kann von den Parteien ausgewählt werden).
  • Vorläufig verbindliche Entscheidung (kein Projektstillstand).

Nachteile:

  • Kosten des Adjudikators/der Institution.
  • Keine umfassende Sachverhaltsprüfung unter vollständiger Beweiswürdigung (nur im Folgeverfahren).

"DAB" (projektbegleitend)

Dispute Adjudication Boards sind Schiedsgutachtenverfahren, die vielfach projektbegleitend geführt werden und nach der Vereinbarung der Parteien mit einer vorläufig bindenden Entscheidung enden.

Vorteile:

  • Unabhängigkeit und Fachexpertise des Dritten (kann von den Parteien ausgewählt werden).
  • Aussicht auf Beendigung des Konflikts auf der Sachebene: Dritter trifft eine Entscheidung, wenn sich die Parteien nicht einigen.
  • Vertraulichkeit kann vereinbart werden.
  • Schnelles Verfahren zur Konfliktbeilegung.
  • Nicht-justiziable Themen können bearbeitet werden.
  • Projektbegleitende Verfahrensführung erlaubt frühzeitige Konfliktbeilegung.
  • Vorläufig verbindliche Entscheidung (kein Projektstillstand).

Nachteile:

  • Kosten für die Einrichtung des Boards und für den Dritten.
  • Keine umfassende Sachverhaltsprüfung unter vollständiger Beweiswürdigung (nur im Folgeverfahren).
  • Verfahren ist nicht so strukturiert und interessenorientiert (wie beispielsweise die Mediation).

"DRB" (projektbegleitend)

Dispute Review Boards sind vereinbarte Verfahren unter Einschaltung von unabhängigen Dritten, die vielfach projektbegleitend geführt werden und Empfehlungen zu Streitfragen abgeben, welche bei Ausbleiben eines Widerspruchs innerhalb einer bestimmten, in der Regel kurzen, Frist verbindlich werden.

Vorteile:

  • Drittbeteiligung gewährleistet neutrale Sichtweise.
  • Dritter unterbreitet eine Empfehlung, wenn sich die Parteien nicht einigen.
  • Vertraulichkeit kann vereinbart werden.
  • Nicht justiziable Themen können bearbeitet werden.
  • Projektbegleitende Verfahrensführung erlaubt frühzeitige Konfliktbeilegung.

Nachteile:

  • Verfahren ist nicht so strukturiert und interessenorientiert (wie beispielsweise die Mediation).
  • Kosten für die Einrichtung des Boards und für den Dritten.

Evaluation/Expert Opinion

Evaluation/Expert Opinion sind Schiedsgutachten, die nach der Vereinbarung der Parteien nicht bindend sind.

Vorteile:

  • Neutrale Drittsicht.
  • Relativ schnelle Beilegungsmöglichkeit.
  • Unabhängigkeit und Fachexpertise des Dritten (kann von den Parteien ausgewählt werden).

Nachteile:

  • Keine Verbindlichkeit
  • Für komplexe Sachverhalte weniger geeignet.

Schlichtung

Die Schlichtung ist ein vereinbartes Verfahren unter Einschaltung eines unabhängigen Dritten (Schlichter), in dem zunächst eine einvernehmliche Lösung von Streitfragen angestrebt wird. Gelingt dies nicht, ergeht durch den Schlichter ein Schlichtungsspruch, der für die Parteien nicht bindend ist, dessen Wirksamkeit also der Akzeptanz der Parteien bedarf.

Vorteile:

  • Beteiligung eines neutralen Dritten.
  • Schlichter unterbreitet Vorschlag, wenn sich die Parteien nicht einigen, dies erhöht den Einigungsdruck der Parteien.
  • Vertraulichkeit kann vereinbart werden.
  • Schnelles Verfahren zur Konfliktbeilegung.
  • Nicht-justiziable Themen können bearbeitet werden.

Nachteile:

  • Verfahren ist nicht so strukturiert und interessenorientiert (wie beispielsweise die Mediation).
  • Kosten des Schlichters.

Mini Trial

Im Rahmen eines Mini-Trial präsentieren die Parteien die in einem Konflikt relevanten Sach- und Rechtsfragen in einer abgekürzten Form einem Gremium, das sich aus hochrangigen vorher mit der Sache nicht befassten Entscheidungsträgern der Streitparteien (und üblicherweise einem neutralen Dritten) zusammensetzt. Anschließend nehmen die Gremiumsmitglieder Vergleichsverhandlungen gegebenenfalls unter Moderation des neutralen Dritten auf.

Vorteile:

  • Die Relevanz von Emotionen in Verhandlungen wird minimiert; Schuldzuweisungen reduziert
  • Fokus auf wirtschaftlich und unternehmensstrategisch sinnvolle Lösungen durch Beteiligung der Management-Ebene.

Nachteile:

  • Kosten des Dritten.
  • Management meist vorinformiert und wenig nachgiebig.

Mediation

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem die Parteien unter der Leitung unparteilicher Dritter regelungsbedürftige Themen einer konsensualen, interessenbasierten Lösung zuführen. Kennzeichen eines Mediationsverfahrens sind insbesondere der strukturierte Kommunikationsprozess und die inhaltliche Eigenverantwortung der Parteien.
Erscheinungsformen der Mediation sind die außergerichtliche und die gerichtsnahe Mediation.

Vorteile:

  • Schnelle Konfliktbeilegung.
  • Nachhaltige Konfliktlösung, da interessenbasiert.
  • Möglichkeit der Klärung nicht-justiziabler Themen.
  • Vertraulichkeit kann vereinbart werden.
  • Mediator kümmert sich um Struktur der Verhandlung, Parteien konzentrieren sich auf den Inhalt.
  • Flexibilität des Verfahrens in seiner Gestaltung.
  • Klare gesetzliche Grundlage.

Nachteile:

  • Gefahr des Missbrauchs zur Zeitverschleppung/Erlangung von Informationen.
  • Kosten des Mediators.

Kooperative Praxis

Kooperative Praxis/Collaborative Practice ist ein vereinbartes Verfahren, in dem die Parteien unter Beteiligung von Beratern unterschiedlicher Expertisen kooperativ verhandeln. Die Berater dürfen in einer möglicherweise folgenden streitigen Auseinandersetzung die Parteien weder beraten noch vertreten.

Vorteile:

  • Alle Beteiligten konzentrieren sich auf die Verhandlung.
  • Ein hohes Niveau an Beratungsexpertise ist gewährleistet.

Nachteile:

  • Kosten durch Einschaltung Dritter.
  • Eventuell doppelte Kostenbelastung beim Scheitern der Verhandlung, da Austausch der Berater zwingend.

Verhandlung

Eine Verhandlung ist ein direkter Kommunikationsprozess zwischen zwei oder mehreren Parteien über unterschiedliche Positionen und/oder Interessen mit dem Ziel der Einigung.

Vorteile:

  • Äußerst flexibel im Hinblick auf Verfahren, Inhalt und Beteiligte.
  • Keine Beauftragung Dritter erforderlich.
  • Geringe Kosten.

Nachteile:

  • Oft langwierig.
  • Gefahr der mangelnden Strukturierung des Gesprächs.
  • Gefahr der möglichen emotionalen Eskalation.
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Stufe 1

Stufe 2

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Stufe 3

Stufe 4

Haftungsausschluss

Die Inhalte dieses Tools wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Das Tool soll Anhaltspunkte für eine passgenaue Verfahrensauswahl bieten, sodass Konflikte sachgerecht gelöst werden können. Es entbindet den Verwender jedoch ausdrücklich nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung.

Der RTMKM übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der in diesem Tool enthaltenen Empfehlungen. Haftungsansprüche gegen den RTMKM, welche sich auf Schäden beziehen, die durch die Anwendung dieses Tools verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

Stufe 1

Bitte geben Sie den Titel für Ihren Rechtsstreit / Dispute hier ein: (Pflichtfeld*)

1.Wollen Sie mit Ihrem Fall einen Präzedenzfall schaffen?

Nur Urteile von staatlichen Gerichten haben Präzedenzwirkung. Prüfen Sie ihre vertragliche Streitbeilegungsklausel und leiten Sie nach Möglichkeit ein staatliches Gerichtsverfahren ein.

2.Brauchen Sie einstweiligen Rechtsschutz?

Einstweiligen Rechtsschutz erlangen Sie in den entsprechenden staatlichen Gerichtsverfahren (z.B. einstweilige Verfügung, Arrest, …) oder, falls Schiedsgerichtsbarkeit vertraglich vereinbart wurde, darüber hinaus auch im Schiedsverfahren. Das entsprechende Verfahren sollten Sie zum Zwecke des einstweiligen Rechtschutzes einleiten. Um den Konflikt endgültig beizulegen, stehen zahlreiche Verfahren zur Verfügung. Das für Ihren Fall geeignete können Sie in Stufe 2 ermitteln.

3.Besteht die Gefahr, dass noch bestehende Beweismittel durch Zeitablauf nicht mehr zur Verfügung stehen oder an Beweiskraft verlieren?

Beweissicherung erlangen Sie im selbständigen Beweisverfahren vor den staatlichen Gerichten. Sollten Sie ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart haben, ist (abgesehen von ggf. anwendbaren Bestimmungen zu Eilschiedsrichter-Verfahren) eine Beweissicherung durch das Schiedsgericht erst nach Bestellung des Schiedsgerichts möglich. Sollten Sie zuvor Beweismittel sichern wollen, steht das selbständige Beweisverfahren vor den staatlichen Gerichten zur Verfügung (bitte holen Sie zu den Verwertungsmöglichkeiten der im jeweiligen Verfahren gesicherten Beweise im Folgeverfahren Rechtsrat ein). Das für Ihren Fall geeignete können Sie in Stufe 2 ermitteln.

4.Sind in diesem Fall gesetzliche Ausschlussfristen zu beachten (z.B. im Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, …) ?

Zur Anspruchswahrung sollten Sie ein staatliches Gerichtsverfahren einleiten. Sollten Sie ein Schiedsgerichtsverfahren vereinbart haben und betrifft die Ausschlussfrist einen schiedsfähigen Anspruch (bitte holen Sie sich hierzu Rechtsrat ein), sollte ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Parallel zum staatl. Gerichtsverfahren kommt die Führung eines anderen Verfahrens in Betracht. Um den Konflikt endgültig beizulegen, stehen zahlreiche Verfahren zur Verfügung. Das für Ihren Fall geeignete können Sie in Stufe 2 ermitteln.

Stufe 2: Fragebogen

keine Bezeichnung eingegeben

Frage 1 / 12

1.Wenn Sie wählen könnten, was würden Sie bevorzugen?
  1. Ein unabhängiger Dritter trifft eine Entscheidung in der Sache
  2. Die Parteien einigen sich (ggf. mit externer Unterstützung) auf eine interessengerechte Lösung

Frage 2 / 12

2.Handelt es sich um einen komplexen Konflikt?
(a. / b. und c. / d. jeweils kumulativ kombinierbar)
  1. Nein, der Konflikt lässt sich primär auf wenige Sachfragen reduzieren
  2. Nein, der Konflikt lässt sich primär auf wenige Rechtsfragen reduzieren
  3. Ja, die Komplexität resultiert aus der Vielzahl der Sach- und/oder Rechtsfragen
  4. Ja, die Komplexität resultiert aus der Vielzahl der Beteiligten ohne gemeinsame vertragliche Bindung

Frage 3 / 12

3.Ist Ihnen an der Öffentlichkeit des Verfahrens gelegen oder an dessen vertraulicher Handhabung ?
  1. Öffentlichkeit gewünscht
  2. Vertraulichkeit gewünscht
  3. Egal

Frage 4 / 12

4.Kommt Ihnen ein langsames Verfahren gelegen oder streben Sie eine zügige Streitbeilegung an?
  1. Unserem Unternehmen kommt es gelegen, wenn das Verfahren der Streitbeilegung lange dauert
  2. Unserem Unternehmen ist an einer zügigen Streitbeilegung gelegen
  3. Unserem Unternehmen ist egal, wie schnell die Streitbeilegung vonstatten geht

Frage 5 / 12

5.Wird das Unternehmen für die Vorbereitung und die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens nicht unerhebliche eigene Personalressourcen zur Verfügung stellen?
  1. Trifft zu
  2. Trifft nicht zu

Frage 6 / 12

6.Welche Rolle spielen die Verfahrenskosten?
  1. Unserem Unternehmen ist an einem besonders kostengünstigen Verfahren gelegen
  2. Die Verfahrenskosten spielen angesichts der Bedeutung des Konflikts eine eher untergeordnete Rolle
  3. Ein besonders kostspieliges Verfahren passt zu der Strategie unseres Unternehmens

Frage 7 / 12

7.Ist es notwendig, dass die andere Partei dazu gezwungen werden kann, das Ergebnis umzusetzen (Vollstreckbarkeit)?
  1. Aufgrund der Natur des Konflikts oder der angestrebten Lösung kommt es auf die rechtliche Durchsetzbarkeit der Lösung nicht an
  2. Die andere Partei wird sich wohl an das Ergebnis halten und die Entscheidung umsetzen
  3. Es steht zu befürchten, dass die andere Partei das Ergebnis nicht freiwillig umsetzen wird, bzw. es ist keine diesbezügliche Einschätzung möglich

Frage 8 / 12

8.Ist eine Geschäftsbeziehung mit der anderen Konfliktpartei wichtig und würde die Einleitung rechtlicher Schritte diese belasten?
  1. Ja, eine fortdauernde Geschäftsbeziehung mit der anderen Konfliktpartei ist wichtig und die Einleitung rechtlicher Schritte würde diese belasten
  2. Die Geschäftsbeziehung ist nicht wichtig oder würde durch die Einleitung rechtlicher Schritte nicht belastet

Frage 9 / 12

9.Worum geht es in dem Konflikt?
  1. Es geht um die Lösung sachlicher Fragen
  2. Es geht um die Lösung emotionaler Fragen
  3. Beide Aspekte sind relevant

Frage 10 / 12

10.Ist es Ihnen mit Blick auf den Ruf Ihres Unternehmens gegenüber der Gegenseite eher wichtig, bereits durch die Wahl des Konfliktbeilegungsverfahrens die eigene Position offensiv zu verteidigen/durchzusetzen oder als gesprächsbereit zu gelten?
  1. Unserem Unternehmen ist es mit Blick auf den Ruf meines Unternehmens gegenüber der Gegenseite wichtig, bereits durch die Wahl des Konfliktbeilegungsverfahrens die eigene Position offensiv zu verteidigen/durchzusetzen
  2. Unser Unternehmen möchte mit Blick auf den Ruf meines Unternehmens gegenüber der Gegenseite bereits durch die Wahl des Konfliktbeilegungsverfahrens jederzeitige Gesprächsbereitschaft signalisieren

Frage 11 / 12

11.Es ist mir wichtig, dass der Dritte/Entscheider über Spezialkenntnisse in der Sache (Streitgegenstand) verfügt
  1. Trifft zu
  2. Trifft nicht zu

Frage 12 / 12

12.Wer kann nach Ihrer Einschätzung seine Darstellung und/oder rechtliche Auffassung des Konfliktes besser beweisen?
  1. Ihr Unternehmen
  2. Die Gegenseite
  3. Nach meiner Einschätzung ist diesbezüglich keine eindeutige Prognose möglich

Stufe 3: Gewichtung der Fragen

keine Bezeichnung eingegeben

besonders
wichtig
  1. Frage 1 (Drittentscheidung/Eigenverantwortung)
  2. Frage 2 (Komplexität)
  3. Frage 3 (Öffentlichkeit/Vertraulichkeit)
  4. Frage 4 (Verfahrensdauer)
  5. Frage 5 (Ressourcenaufwand)
  6. Frage 6 (Verfahrenskosten)
  7. Frage 7 (Vollstreckbarkeit)
  8. Frage 8 (Geschäftsbeziehung)
  9. Frage 9 (Gegenstand des Konfliktes)
  10. Frage 10 (Ruf des Unternehmens)
  11. Frage 11 (Sachkenntnis des Dritten/Entscheiders)
  12. Frage 12 (Beweislage)

Verfahrens-Empfehlung

keine Bezeichnung eingegeben

Aufgrund Ihrer Antworten wurden die verschiedenen Konfliktbeilegungsverfahren auf die Geeignetheit für die Beilegung „Ihres“ Konflikts bewertet. Die angegebenen Zahlen stellen die Bewertung der Geeignetheit auf einer Skala von 0 (= völlig ungeeignet) bis 10 (besonders gut geeignet) dar.

Sofern Sie auf Stufe 3 einzelne Aspekte mit einer höheren Gewichtung versehen haben, kann die Bewertung höher ausfallen als 10 Punkte.

Staatliches Gerichtsverfahren
Schiedsgericht
Beschleunigtes Schiedsverfahren
"MedArb"
Schiedsgutachten / Expert Determination
Adjudication
"DAB" (projektbegleitend)
"DRB" (projektbegleitend)
Evaluation/Expert Opinion
Schlichtung
Mini Trial
Mediation
Kooperative Praxis
Verhandlung

Besondere Hinweise:

Sollte die hier generierte Empfehlung im Widerspruch zu einer vertraglichen Vereinbarung über das Konfliktbeilegungsverfahren stehen, dann treten Sie mit der Gegenseite in Nachverhandlungen über das am besten geeignete Verfahren ein. Hierzu können Sie der Gegenseite dieses Tool zur Verfügung stellen.
Prüfen Sie auch, ob die Gegenseite evtl. eine Selbstverpflichtungserklärung (Pledge) unterzeichnet hat, auf die Sie sich in der Nachverhandlung beziehen können

Nicht alle hier genannten Verfahren haben automatisch eine verjährungshemmende Wirkung.
Bitte holen Sie rechtzeitig diesbezüglich Rechtsrat ein und schaffen Sie schriftlich Klarheit über den Beginn des von Ihnen verwendeten Verfahrens.

Wenn Sie in ein anderes Verfahren als das staatliche Gerichtsverfahren eintreten wollen, müssen Sie dies mit der Gegenpartei (am besten schriftlich) vereinbaren.

Bitte denken Sie daran eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit allen am Verfahren beteiligten abzuschliessen. (s. Frage 3)

Bitte achten Sie darauf sicher zu stellen, dass das von Ihnen gewählte Verfahren mit einem vollstreckbaren Ergebnis abschließt (z.B. Anwaltsvergleich oder notarielle Beurkundung).

Sofern die Vollstreckbarkeit des Verfahrensergebnisses wichtig ist, sollte bei nationalen Streitfällen das staatliche Gerichtsverfahren gewählt oder bei Wahl eines konsensbasierten Streitbeilegungsvefahrens auf eine notarielle Beurkundung der Abschlussvereinbarung geachtet werden. In internationalen Streitfällen sollte entweder das Schiedsverfahren (wenn die Vollstreckung in einem der Unterzeichnerstaaten des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche beabsichtigt wird) oder die Mediation (wenn die Vollstreckung in einem der Unterzeichnerstaaten der Singapore Convention on Mediation beabsichtigt wird) gewählt werden.

Da der Dritte/Entscheider über Spezialkenntnisse in der Sache (Streitgegenstand) verfügen sollte, sollten Sie bei der Erstellung des Anforderungsprofil die erforderlichen Kenntnisse genau definieren. (s. Frage 11)

Achten Sie in allen Verfahren, in denen Sie selbst Einfluss auf die Auswahl des Dritten nehmen können, darauf, dass der Dritte über entsprechende Spezialkenntnisse verfügt. Einigen Sie sich ggf. mit der Gegenseite auf Kriterien für die Eignung/Auswahl des Dritten.